AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Februar 2015)
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma medienatelier siebert und gewerblichen oder privaten Auftragnehmern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsinhalte
Grundlage eines Auftrages ist immer ein schriftliches oder mündliches Angebot von dem medienatelier siebert. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich oder mündlich angenommen hat und von dem medienatelier siebert eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat. Der Auftrag kommt auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung von dem medienatelier siebert zustande, wenn der Kunde durch seine Mitwirkung am Gegenstand des Auftrages Zustimmung signalisiert hat. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Exposés, Drehbücher, Graphikentwürfe, technische Leistungsbeschreibungen etc. und Angebote oder Schriftstücke von dem medienatelier siebert sind nur annähernd maßgebend. Das medienatelier siebert behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden
technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes nahezu erreicht oder übertrifft.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das medienatelier siebert fühlt sich generell 30 Tage ab Angebotsabgabe an die genannten Preise gebunden. Der Preis für die Erbringung einer Leistung ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung fixiert. Abweichungen sind dann möglich, wenn die vereinbarten Bedingungen z.B. für Foto-Aufnahmen nicht gegeben sind und ein Mehraufwand, der von dem medienatelier siebert nicht verschuldet wurde, erforderlich wird.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt das medienatelier siebert als Urheber dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten von dem medienatelier siebert sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung des medienateliers siebert dürfen Produkte einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Produkte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der fristgerechten Bezahlung der Rechnung. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von dem medienatelier siebert. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von dem medienatelier siebert. Über den Umfang der Nutzung steht dem medienatelier siebert ein Auskunftsanspruch zu.
5. Zahlung, Zahlungsverzug
Zahlungsziel ist generell 10 Tage nach Lieferung des vereinbarten Produktes. Als geliefert gilt ein Produkt dann, wenn es von dem medienatelier siebert effektiv zur Verfügung gestellt wurde und vom Kunden genutzt werden kann. Anpassungs- oder Einbindungsarbeiten auf Kundenseite, die nicht Vertragsbestandteil sind, ändern nichts an den Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Bei größeren Projekten ist das medienatelier siebert berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus den anteilig zum Gesamtumfang des Auftrages erbrachten Leistungen. Werden Abschlagszahlungen nicht wie gefordert geleistet, ist das medienatelier siebert berechtigt, die Arbeit am Auftrag bis zum Eingang der Abschlagszahlung ruhen zu lassen. In jedem Fall eines Zahlungsverzuges macht das medienatelier siebert als Verzugsschaden die üblichen Kreditzinsen geltend. Das medienatelier siebert ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, das das medienatelier siebert für den gesamten, bei Fertigstellung der geschuldeten Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist das medienatelier siebert nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6 . Änderungsvorbehalt
Geringfügige Abweichungen bei der Umsetzung oder Erstellung sind unvermeidlich und handelsüblich und gelten nicht als Mängel. Dasselbe gilt für Nachbestellungen.
7. Lieferung und Einrichtung
Alle von uns gelieferten Produkte sind auf den zum Zeitpunkt der Lieferung gängigen technischen Systemen getestet. Eventuell notwendige Anpassungen auf Kundenseite gehen nicht zu unseren Lasten.
8. Fristen und Termine
Die von uns genannten Liefertermine sind auf jeden Fall unverbindlich. Falls das medienatelier siebert die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren. Von dem medienatelier siebert nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Auftragnehmer als auch beim Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich anmahnt und die Lieferung dann innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Auftraggebers beim Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber erfolgt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Produktion bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
10. Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl. Der Auftraggeber hat uns zu einer eventuellen Mängelbeseitigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch unsachgemäßer Installation entstehen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Übernahme schriftlich anzeigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist Bielefeld.
12. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an mit uns verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke pflegen wir einen Datenaustausch mit anderen Konzernversandhandelsunternehmen sowie Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.